Langzeitpflege

Das Angebot in diesem Pflegebereich richtet sich an Personen, die nach dem SGB XI pflegebedürftig sind und schon in einen Pflegegrad eingestuft sind.

In zwei unserer drei Wohnbereiche können sowohl Personen mit geringem Pflegebedarf, als auch Schwerstpflegebedürftige oder demenziell veränderte Personen aufgenommen werden.

Die BewohnerInnen können bis zum Lebensende in dem Zimmer, in das sie eingezogen sind wohnen und erhalten dort die jeweils nötige Pflege.

Ein spezialisierter, geschützter Bereich für an Demenz erkrankte Menschen steht ebenfalls zur Verfügung.

Auf Wunsch und bei Bedarf können an Demenz erkrankte BewohnerInnen bei Verschlechterung des Zustandes in diesen speziellen Bereich umziehen. Ein Umzug findet nur nach Absprache mit den Angehörigen oder Betreuern statt und hängt zudem von der Verfügbarkeit eines geeigneten Zimmers auf dem Demenzbereich ab.

Unser pflegerisches Handeln richtet sich nach den aktuellen Fähigkeiten sowie den individuellen Bedürfnissen des zu Pflegenden, basierend auf dem Prinzip der Ganzheitlichkeit. Hierbei ist unser Ziel, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern und Verlorengegangenes soweit wie möglich, gemeinsam mit dem zu Pflegenden wieder herzustellen. Die Wünsche und Anliegen der zu Pflegenden integrieren wir in den Pflegeprozess, denn aktivierende Pflege findet in unserem Verständnis nicht nur für, sondern auch mit dem alten Menschen statt.

Unsere Pflegekräfte sorgen für:

· Aktivierende Grundpflege und prophylaktische Maßnahmen
· Behandlungspflege und Durchführung ärztlicher Verordnungen
· Hilfen zur körperlichen Mobilisation und geistigen Aktivierung
· Psychosoziale Betreuung
· Hilfe bei den Mahlzeiten, an die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen angepasst

Zur Sicherstellung der Fachlichkeit ist in jeder Schicht eine verantwortliche Fachkraft eingeteilt. Die Fachkraftquote von 50% wird in unserer Einrichtung durchgängig sichergestellt. Die medizinische Versorgung findet durch den betreuenden Hausarzt statt. Es gilt das Prinzip der freien Arztwahl.

Krankengymnastik oder Logopädie werden bei Bedarf vom behandelnden Hausarzt verschrieben. Bei der Auswahl einer geeigneten Praxis für Krankengymnastik oder Logopädie sind wir auf Wunsch gern behilflich.