Beratung

Wir beraten unsere Klienten rund um die Pflege in der häuslichen Umgebung.

Wir führen Beratungseinsätze nach §37. 3 der Pflegeversicherung (SGB XI) durch.

Diese professionellen Beratungsgespräche sind erforderlich, wenn Personen monatlich Pflegegeld erhalten und die pflegerische Versorgung selber durchführen.

Im persönlichen Gespräch beraten wir individuell zum Hilfebedarf jedes einzelnen Pflegefalls. Diese Gespräche finden je nach Pflegegrad 2 bis 4 mal jährlich statt.

Wir zeigen Wege auf, wie passende Hilfsmittel zu beantragen sind.