ansicht buero
               

Finanzierung

Der Tagessatz für Tagespflege setzt sich aus folgenden Sätzen zusammen:

Pflegestufe
Pflegebedingtes Entgelt Entgelt für Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolge-kosten
Stufe G
25,27 € 16,24 € 5,61 €
Stufe 1
41,67 € 16,24 € 5,61 €
Stufe 2
53,08 € 16,24 € 5,61 €
Stufe 3
65,36 € 16,24 € 5,61 €

 

Bei Gästen der Tagespflege, die nach dem Pflegeversicherungsgesetz pflegebedürftig sind, also in Pflegstufe 1, 2 oder 3 eingestuft sind, übernimmt die Pflegkasse den größten Teil des pflegebedingten Entgeltes.

Zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegesachleistungen oder Pflegegeld) können Tagespflegegäste einen Zuschuss bis zu 50% des Pflegegeldes beantragen. Fragen hierzu beantwortet die Leiterin der Tagespflege, Frau Walde.

Die Investitionsfolgekosten werden bei Pflegestufe 1 bis 3 in voller Höhe vom Land Niedersachsen übernommen.

Tagespflegegäste der Pflegestufe G, die nur über eine geringe Rente verfügen, können beim zuständigen Sozialhilfeträger eine Teilkostenübernahme beantragen. Unsere Heimleiterin, Frau Ute Fiuza, berät Sie gerne zu diesem Thema.

 

 

 

frau am telefon
faru im buero