ansicht buero
               

Finanzierung

Der Tagessatz für Kurzzeitpflege setzt sich aus folgenden Sätzen zusammen:

Pflegestufe
Pflegebedingtes Entgelt Entgelt für Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolge-kosten
Stufe 1
43,21 € 16,75 € 29,02 €
Stufe 2
57,50 € 16,75 € 29,02 €
Stufe 3
71,60 € 16,75 € 29,02 €

 

Die Krankenkassen übernehmen für Kurzzeitpflege von Patienten der Pflegestufe 1 bis 3 Pflegekosten in Höhe von 1.510,00 € jährlich.

Patienten aller Pflegestufen (auch Pflegestufe G), die nur über eine geringe Rente verfügen, die für die Zuzahlung der Kosten nicht ausreicht, können beim zuständigen Sozialhilfeträger eine Teilkostenübernahme beantragen.

 

 

 

 

frau am telefon
frau im buero