
Der Tagessatz für Kurzzeitpflege setzt sich aus folgenden Sätzen zusammen:
Pflegestufe |
Pflegebedingtes Entgelt | Entgelt für Unterkunft und Verpflegung | Investitionsfolge-kosten |
Stufe 1 |
43,21 € | 16,75 € | 29,02 € |
Stufe 2 |
57,50 € | 16,75 € | 29,02 € |
Stufe 3 |
71,60 € | 16,75 € | 29,02 € |
Die Krankenkassen übernehmen für Kurzzeitpflege von Patienten der Pflegestufe 1 bis 3 Pflegekosten in Höhe von 1.510,00 € jährlich.
Patienten aller Pflegestufen (auch Pflegestufe G), die nur über eine geringe Rente verfügen, die für die Zuzahlung der Kosten nicht ausreicht, können beim zuständigen Sozialhilfeträger eine Teilkostenübernahme beantragen.

