
Das Heimentgelt setzt sich aus drei Faktoren zusammen:
Die Investitionsfolgekosten werden bei Kurzzeitpflegegästen und bei Tagespflegegästen in voller Höhe vom Land Niedersachsen gefördert.
Außerdem erhalten Gäste der Tagespflege zusätzliche Geldleistungen der Pflegekasse (bis zu 50% des Pflegegeldes).
Bei allen drei Pflegeformen kann bei nicht ausreichender Rente Finanzierungshilfe bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Diese kommt besonders bei Bewohnerinnen und Bewohnern in Betracht, die zur vollstationären Pflege in unserem Haus wohnen.
Unsere Heimleiterin, Frau Ute Fiuza, berät Sie bei Fragen der Finanzierung gerne persönlich oder telefonisch unter der Nummer 0551 7893 103.
Um die genauen Kostenpositionen der einzelnen Pflegeformen zu betrachten, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Punkt in der links stehenden Navigationsleiste.

